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Wie
die Zeitungen in Kopenhagen heute in Wort
und Bild berichteten, schmetterte die
dritte und letzte Klageinstanz des
Steueramtes eine Beschwerde der 29-jährigen
Tänzerin aus Vejle ab. Die blonde Tänzerin
hatte beim ersten Anlauf die 20.000 Kronen
(2.679 Euro) Kosten für ihre Brustvergrößerung
als Betriebsausgabe anerkannt bekommen und
später Einspruch gegen den ablehnenden
Bescheid der zweiten Instanz eingelegt.
Doppeltes Einkommen durch Medienberichte:
Der
wurde nun endgültig bestätigt,
obwohl Damen persönlich zur
Verhandlung erschien, um
dort ihre beiden
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